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Mittwoch, 19. Juni 2013

der Presse Bericht

http://www.dk-online.de/nachrichten/lokal/ganderkesee/629390-25/neues-hundegesetz-kann-f%C3%BCr-tierhalter-teuer

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Ihre Tiere sind bei der Gemeinde registriert, müssen nun aber noch beim Zentralregister gemeldet werden: Kathrin Brockmann mit ihren Hunden Lillifee und Lola. FOTO: Katja Butschbach
2013-06-18 20:22

Neues Hundegesetz kann für Tierhalter teuer werden

Ab dem 1. Juli gelten die Regelungen des neuen Hundegesetzes: Die dann nötige kostenpflichtige Eintragung in ein Niedersächsisches Zentralregister stößt bei einigen Hundehaltern auf Kritik. 5044 wehrten sich mit einer Petition.Von Katja Butschbach und Nico Pointner
GANDERKESEE · HANNOVER. Das neue Hundegesetz verschärft die Regeln für Hundehalter. Sie müssen ihr Tier zum 1. Juli kostenpflichtig bei einem Niedersächsischen Zentralregister anmelden. Die Hoykenkamperin Kathrin Brockmann ärgert sich über diese Regelung: Denn ihre Hunde Lillifee und Lola sind bereits bei der Gemeinde Ganderkesee und beim Haustierregister TASSO gemeldet – mit umfassenden Daten. „Ehrliche Bürger werden richtig Geld los für eine Sache, die sie nicht haben wollen – und die nichts bringt.“
Auch bei anderen Hundehaltern stoßen die Vorgaben auf Kritik. Die Kosten für die Registrierung sieht Sabine Grahnheis etwa als „zusätzliche Gebühren zur Hundesteuer“. Grahnheis hatte im Internet 5044 Unterschriften gegen die kostenpflichtige Anmeldung gesammelt. Susanne Reimann, Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums, hält dagegen: „Verglichen mit Tierarzt- und Futterkosten ist das noch gemäßigt.“
Brockmann, die ihre Hunde zu Rettungshunden ausbildet, stört sich auch daran, dass mit dem Hunderegister „Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter“ gewonnen werden sollen. Wie sich der Hund verhalte, sei schließlich eine Folge daraus, wie er gehalten werde.
Das Register soll auch dazu dienen, Halter im Schadensfall zur Rechenschaft ziehen zu können und entlaufene Hunde ihrem Besitzer zuzuordnen. Doch Brockmann befürchtet, dass viele gar nicht wissen, dass sie ihren Hund zentral melden müssen. Hundehaltern, die sich nicht an das neue Hundegesetz halten, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Dazu erklärt Evelyn Breithaupt, Fachbereichsleiterin bei der Gemeinde Ganderkesee, dass solche Summen für extreme Fälle gelten. Sie stellt zugleich klar, dass die Anmeldung zur Hundesteuer bei der Gemeinde nicht die Anmeldung beim Zentralregister ersetzt. Gelegentlich gebe es im Rathaus Nachfragen zu der Thematik. In der Gemeinde Ganderkesee waren im März 2330 Hunde registriert.
Da die Anmeldung im Zentralregister vor dem 24. Juni nicht möglich ist, haben Kommunen laut Ministerium bei eventuellen Kontrollen Anfang Juli auch „die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen“. Doch wie wird die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert? „Wir gehen Hinweisen nach, wenn Beschwerden über Hundehalter an uns herangetragen werden“, sagt Breithaupt. Bei der Anmeldung eines Hundes wird auch abgefragt, ob für das Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde – die Versicherung ist als Teil des neuen Hundegesetzes schon seit 2011 Pflicht.
Die neuen Pflichten, wie auch der Sachkundenachweis ab 1. Juli, sind Bestandteile des bundesweit einzigartigen Hundegesetzes, das im Mai 2011 vom Landtag beschlossen wurde. „Damit gehen die Vorgaben für Hundehalter weiter als in allen anderen Bundesländern“, so Wolfgang Rüskamp, Präsident des Deutschen Hundesportverbands.

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